
Seit dem 2. Februar 2025 wird Artikel 4 des EU AI Acts angewendet. Seit Juli 2026 gilt eine geänderte Fassung. Sie verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, die Entwicklung von KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden und anderen Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten.
Seitdem begegnet mir regelmäßig dieselbe Frage:
Müssen wir jetzt alle Mitarbeitenden zu KI schulen?
Die kurze Antwort lautet: Nein.
Die längere Antwort ist interessanter. Denn Artikel 4 fordert keine Einheitsqualifikation, kein bestimmtes Training und kein Zertifikat für alle Beschäftigten. Auch ein einheitliches Kompetenzniveau ist nicht vorgeschrieben. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, Menschen dazu zu befähigen, KI in ihrem jeweiligen Arbeitskontext verantwortungsvoll einzusetzen. Maßgeblich sind unter anderem der betroffenen Personen, die eingesetzten KI-Systeme, die damit verbundenen Risiken sowie Vorwissen und Nutzungskontext. Das erläutert auch die EU-Kommission in ihren Fragen und Antworten zu Artikel 4.
Genau an dieser Stelle beginnen viele Missverständnisse.
KI-Kompetenz bedeutet nicht, dass alle dasselbe lernen
Artikel 4 nennt ausdrücklich technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung und Schulung sowie den jeweiligen Nutzungskontext als relevante Faktoren.
Das klingt unspektakulär, hat aber weitreichende Folgen.
Eine Führungskraft benötigt andere Kompetenzen als eine Sachbearbeiterin. Ein Prozessverantwortlicher braucht andere Kenntnisse als jemand, der täglich mit generativer KI Texte erstellt. Und eine Person, die unternehmensweit KI-Themen koordiniert, benötigt wiederum ein anderes Verständnis von Risiken, Rollen und Verantwortlichkeiten.
Trotzdem begegne ich häufig der Vorstellung, man könne das Thema mit einem einzigen Training für alle erledigen.
Genau das fordert Artikel 4 nicht.
Das eigentliche Ziel ist verantwortungsvolle Nutzung
Wenn von KI-Kompetenz gesprochen wird, denken viele zuerst an Technologie.
Wie funktioniert ein Sprachmodell? Was ist Prompt Engineering? Welche Werkzeuge gibt es?
Diese Fragen sind wichtig, reichen aber nicht aus.
Der AI Act beschreibt KI-Kompetenz als Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die Menschen in die Lage versetzen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie Chancen, Risiken und mögliche Schäden einzuordnen und sich ihrer Auswirkungen bewusst zu sein.
In der Praxis bedeutet das:
- Menschen müssen verstehen, wann KI sinnvoll unterstützt.
- Sie müssen Ergebnisse bewerten können.
- Sie müssen Grenzen erkennen.
- Sie müssen wissen, wann menschliche Kontrolle notwendig bleibt.
- Sie müssen Verantwortung übernehmen können.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:
Können Mitarbeitende KI bedienen?
Sondern:
Können Mitarbeitende KI verantwortungsvoll nutzen?
Warum Unternehmen häufig zu klein anfangen
Viele Organisationen starten mit einzelnen Werkzeugen.
Ein Team testet ChatGPT. Eine Abteilung experimentiert mit Copilot. Einzelne Mitarbeitende bauen eigene Routinen auf.
Dagegen ist nichts einzuwenden.
Problematisch wird es, wenn die Einführung dort stehen bleibt.
Denn mit zunehmender Nutzung entstehen neue Fragen:
- Welche Daten dürfen verwendet werden?
- Wer entscheidet über neue Anwendungsfälle?
- Wie werden Ergebnisse geprüft?
- Wer unterstützt Kolleginnen und Kollegen?
- Wo werden Erfahrungen gesammelt und geteilt?
- Wer trägt Verantwortung?
Spätestens an diesem Punkt geht es nicht mehr nur um Technologie.
Es geht um Arbeitsweisen.
KI-Kompetenz ist eine Organisationsaufgabe
Deshalb betrachte ich Artikel 4 weniger als Schulungsanforderung und mehr als Organisationsaufgabe.
Natürlich spielen Trainings eine wichtige Rolle.
Mindestens ebenso wichtig sind jedoch:
- klare Verantwortlichkeiten
- nachvollziehbare Regeln
- geeignete Unterstützungsangebote
- Führungskräfte mit ausreichendem Verständnis
- Möglichkeiten zum Lernen und Ausprobieren
- Austausch zwischen Fachbereichen
Unternehmen, die KI-Kompetenz ausschließlich als Trainingsprojekt betrachten, übersehen häufig genau diese Zusammenhänge.
Woran man einen guten Ansatz erkennt
Ein guter Ansatz beantwortet mindestens vier Fragen:
1. Wer nutzt KI?
Nicht jede Rolle benötigt dieselbe Tiefe.
Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen Fachkräften, Führungskräften und internen Multiplikatoren erheblich.
2. Wie wird KI genutzt?
Geht es um Recherche, Textarbeit, Analysen, Prozessunterstützung oder Entscheidungsunterstützung?
Der Nutzungskontext bestimmt den Kompetenzbedarf.
3. Wie werden Ergebnisse geprüft?
Je stärker KI in Arbeitsabläufe eingebunden wird, desto wichtiger werden Qualitätskriterien und menschliche Kontrollpunkte.
4. Wie wird Lernen organisiert?
Kompetenz entsteht nicht durch eine einmalige Schulung.
Sie entwickelt sich durch Anwendung, Erfahrung, Austausch und Reflexion.
Zertifikate helfen. Sie ersetzen aber keine Verantwortung.
Häufig werde ich gefragt, ob ein Zertifikat genügt.
Ein Zertifikat kann dokumentieren, dass eine Qualifizierungsmaßnahme stattgefunden hat. Es kann Lerninhalte und Lernergebnisse nachvollziehbar machen.
Es ersetzt jedoch nicht die Verantwortung eines Unternehmens, geeignete Maßnahmen für die eigene Situation zu entwickeln.
Auch die EU-Kommission weist darauf hin, dass kein Zertifikat vorgeschrieben ist. Organisationen können Trainings und andere Maßnahmen intern dokumentieren und unterschiedliche Formate passend zu ihrem Nutzungskontext kombinieren.
Mein Fazit
Artikel 4 verlangt nicht, dass alle Menschen zu KI-Expertinnen und KI-Experten werden.
Er verlangt auch kein bestimmtes Training und keine einheitliche Zertifizierung.
Die eigentliche Aufgabe besteht darin, Maßnahmen zu entwickeln, die Menschen dabei unterstützen, KI verantwortungsvoll in ihrem Arbeitskontext einzusetzen.
Wer das als reine Trainingspflicht versteht, denkt zu kurz.
Wer es als Anlass nutzt, Kompetenz, Prozesse, Verantwortung und Lernen gemeinsam zu betrachten, schafft die Grundlage für eine nachhaltige KI-Einführung.
Genau deshalb betrachte ich KI-Kompetenz nicht isoliert. Sie entsteht im Zusammenspiel von Strategie, Arbeitsprozessen, Lernen und Adoption.
Quellen und rechtlicher Stand
Der Beitrag berücksichtigt den Rechtsstand vom 10. August 2026. Grundlage sind insbesondere die folgenden offiziellen EU-Quellen:
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
KI-Kompetenz passend zur Rolle aufbauen
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