Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Inhouse Workshops, unternehmensbezogene Qualifizierungsleistungen und Beratungsleistungen
1. Geltungsbereich und Anbieterin
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB, gelten für Verträge zwischen Sabine Lange, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, nachfolgend Anbieterin, und ihren Auftraggebern über Inhouse Workshops, unternehmensbezogene Qualifizierungsleistungen und Beratungsleistungen von SWAILA.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.
1.3 Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, die das Angebot annimmt und die vereinbarte Vergütung schuldet. Teilnehmende Personen sind die Personen, die an einer vereinbarten Leistung teilnehmen. Auftraggeber und teilnehmende Person können identisch sein.
1.4 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Gegenstand des Vertrags sind die im individuellen Angebot beschriebenen Workshops, Qualifizierungsleistungen oder Beratungsleistungen.
2.2 Inhalte, Kompetenzziele, Umfang, Format, Leistungszeitraum, Ort, Teilnehmerkreis, Vergütung und gegebenenfalls weitere Arbeitsergebnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Angaben auf der Website dienen der allgemeinen Orientierung und stellen kein verbindliches Leistungsangebot dar.
2.3 Die Workshopprofile SWAILA Start, SWAILA Work, SWAILA Lead und SWAILA Enable beschreiben mögliche Kompetenzschwerpunkte. Sie sind keine starren Programme. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der vereinbarten Zielgruppe und Ausgangslage.
2.4 Die Anbieterin darf Methoden, Übungen, Beispiele und die Reihenfolge einzelner Inhalte an den Lernfortschritt und die konkrete Workshopsituation anpassen, sofern der vereinbarte Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt.
3. Vertragsschluss
3.1 Anfragen über die Website, per E Mail oder auf anderem Weg sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots in Textform oder durch eine gesonderte Auftragsbestätigung zustande.
3.2 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Zusätzliche Leistungen können gesondert vergütet werden.
3.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
4. Durchführung
4.1 Die Leistungen können live online, vor Ort beim Auftraggeber oder an einem anderen vereinbarten Ort durchgeführt werden.
4.2 Bei Onlineformaten wird die vereinbarte Videokonferenz- oder Kollaborationsplattform genutzt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmenden über geeignete Endgeräte, eine stabile Internetverbindung und die erforderlichen Zugänge verfügen.
4.3 Bei Veranstaltungen vor Ort stellt der Auftraggeber geeignete Räume, Präsentationstechnik, Internetzugang und die vereinbarten organisatorischen Voraussetzungen bereit, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.
4.4 Die Anbieterin ist berechtigt, sachlich geeignete Methoden und Werkzeuge einzusetzen und bei Bedarf fachlich qualifizierte Erfüllungsgehilfen einzubeziehen. Die Verantwortung der Anbieterin für die vertragsgemäße Leistung bleibt unberührt.
5. KI Kompetenz nach Artikel 4 des EU AI Acts
5.1 Die SWAILA Workshops dienen dem rollen- und kontextbezogenen Aufbau von KI Kompetenz. Bei der Konzeption werden insbesondere die Zielgruppen, vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen, die eingesetzten oder vorgesehenen KI Systeme, Anwendungskontexte und erkennbare Risiken berücksichtigt.
5.2 Abhängig vom vereinbarten Auftrag können insbesondere Funktionsweise und Grenzen von KI, Chancen und Risiken, sicherer Umgang mit Daten, mögliche Fehler und Verzerrungen, Prüfung von Ergebnissen, menschliche Aufsicht, Verantwortlichkeiten, Governance und Transfer in Arbeitsprozesse behandelt werden.
5.3 Die Anbieterin dokumentiert die vereinbarten und behandelten Kompetenzfelder. Jede teilnehmende Person erhält nach Durchführung des Workshops eine personalisierte SWAILA Teilnahmebestätigung mit Name, Unternehmen, Workshopprofil, Datum, Umfang und behandelten Kompetenzfeldern.
5.4 Die Teilnahmebestätigung dient dem Nachweis der durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme. Sie ist kein staatlich anerkanntes oder akkreditiertes Zeugnis.
5.5 Die Auswahl der einzubeziehenden Personen sowie die Beurteilung, Planung und Dokumentation gegebenenfalls erforderlicher weiterer organisatorischer, technischer oder rechtlicher Maßnahmen verbleiben beim Auftraggeber. Eine vollständige rechtliche Konformität des Unternehmens wird nicht allein durch die Teilnahme an einem einzelnen Workshop garantiert.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die Informationen zur Verfügung, die für Konzeption und Durchführung erforderlich sind. Dazu können Zielgruppen, Rollen, Vorkenntnisse, Prozesse, eingesetzte Systeme, gewünschte Anwendungsfälle und organisatorische Rahmenbedingungen gehören.
6.2 Der Auftraggeber benennt eine fachlich und organisatorisch zuständige Ansprechperson und sorgt für die rechtzeitige Information der Teilnehmenden.
6.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Übermittlung personenbezogener Daten und die Nutzung bereitgestellter Inhalte rechtmäßig erfolgen und erforderliche Rechte oder Einwilligungen vorliegen.
6.4 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder unzutreffende Mitwirkung entstehen, können zu einer Anpassung von Zeitplan und Vergütung führen.
7. SWAILA Box, Unternehmensdaten und KI Anwendungen
7.1 Die SWAILA Box ist eine fiktive Unternehmenssimulation für Übungen und Fallbeispiele. Sie ermöglicht praxisnahes Lernen ohne die Nutzung vertraulicher Unternehmens-, Kunden- oder Produktdaten.
7.2 Personenbezogene, vertrauliche, geheimhaltungsbedürftige oder sicherheitsrelevante Daten dürfen nur verwendet werden, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde und eine geeignete rechtliche und technische Grundlage besteht.
7.3 Der Auftraggeber und die Teilnehmenden dürfen keine Daten unkontrolliert in externe KI Anwendungen eingeben. Vorgaben des Auftraggebers zu Datenschutz, Informationssicherheit und zulässigen Werkzeugen sind einzuhalten.
7.4 Soweit für Übungen externe KI Anwendungen oder Konten erforderlich sind, werden Einsatz, Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls anwendbare Bedingungen vorab abgestimmt.
8. Vergütung, Rechnungsstellung und Auslagen
8.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
8.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
8.3 Reise-, Übernachtungs-, Raum- oder Fremdkosten werden nur berechnet, wenn dies im Angebot vorgesehen oder nachträglich in Textform vereinbart wurde.
8.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9. Stornierung und Terminverschiebung durch den Auftraggeber
9.1 Eine Stornierung bedarf der Textform. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornopauschalen bezogen auf die vereinbarte Vergütung:
- Mehr als 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn: keine Stornopauschale. Bereits ausdrücklich beauftragte Vorbereitungsleistungen und nicht erstattbare Fremdkosten werden berechnet.
- 30 bis 15 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 Prozent.
- 14 bis 8 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 75 Prozent.
- Ab 7 Kalendertagen vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent.
9.2 Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.3 Eine Terminverschiebung kann einvernehmlich vereinbart werden. Bereits entstandene zusätzliche Aufwendungen und nicht erstattbare Fremdkosten können berechnet werden.
9.4 Der Auftraggeber kann nach Abstimmung geeignete Ersatzteilnehmende benennen, sofern dadurch die Zielsetzung und Durchführung nicht beeinträchtigt werden.
10. Absage und Leistungshindernisse auf Seiten der Anbieterin
10.1 Kann eine Leistung aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder eines anderen von der Anbieterin nicht zu vertretenden Umstands nicht wie vereinbart durchgeführt werden, informiert die Anbieterin den Auftraggeber unverzüglich und bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an.
10.2 Kommt kein Ersatztermin zustande, werden für den ausgefallenen und noch nicht erbrachten Leistungsteil bereits gezahlte Vergütungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
11. Vertraulichkeit
11.1 Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werdende, als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen vertraulich.
11.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
11.3 Gesetzliche Geheimhaltungs-, Datenschutz- und Schutzpflichten bleiben unberührt.
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
12.1 Konzepte, Präsentationen, Vorlagen, Übungsunterlagen, Methodenbeschreibungen und sonstige Materialien der Anbieterin sind urheberrechtlich geschützt.
12.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Materialien für eigene interne betriebliche Zwecke zu nutzen und innerhalb des beauftragenden Unternehmens den beteiligten Personen zugänglich zu machen.
12.3 Veröffentlichung, Verkauf, Weitergabe an externe Dritte, Bearbeitung für kommerzielle Schulungsangebote oder Verwendung zur Schulung externer Personen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Anbieterin in Textform.
12.4 Eigene Arbeitsergebnisse des Auftraggebers und der Teilnehmenden verbleiben bei ihnen. Rechte Dritter sind zu beachten.
13. Aufzeichnungen
13.1 Video- und Audioaufzeichnungen sind kein standardmäßiger Bestandteil der Leistung.
13.2 Eine Aufzeichnung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und nach vorheriger Klärung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, des Zwecks, des Empfängerkreises und der Speicherdauer.
13.3 Eigene Aufzeichnungen durch Auftraggeber oder Teilnehmende sind nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin und aller betroffenen Personen zulässig.
14. Ausschluss von Teilnehmenden
14.1 Die Anbieterin kann teilnehmende Personen nach vorherigem Hinweis von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn sie die Durchführung erheblich stören, Rechte Dritter verletzen, Sicherheits- oder Datenschutzvorgaben missachten oder vertrauliche Inhalte unbefugt verwenden.
14.2 Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit der Ausschluss von der teilnehmenden Person zu vertreten ist. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
15. Haftung
15.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
15.3 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
15.4 Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit externer Plattformen, Videokonferenzdienste oder KI Anwendungen, soweit deren Ausfall nicht von ihr zu vertreten ist.
16. Fachliche Hinweise und KI Ergebnisse
16.1 Workshops und Beratungsleistungen ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz-, Compliance- oder Informationssicherheitsberatung. Entsprechende Hinweise dienen der Sensibilisierung und fachlichen Einordnung.
16.2 Ergebnisse von KI Systemen können unvollständig, fehlerhaft oder verzerrt sein. Auftraggeber und Teilnehmende sind verpflichtet, KI Ergebnisse vor einer betrieblichen Verwendung fachlich zu prüfen und die erforderliche menschliche Aufsicht sicherzustellen.
16.3 Entscheidungen über die Einführung, Freigabe und Nutzung von KI Systemen sowie über daraus abgeleitete Maßnahmen trifft der Auftraggeber in eigener Verantwortung.
17. Datenschutz
17.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
17.2 Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erforderlich wird, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
18.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
18.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben unberührt.
Stand: September 2026